Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird,
und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit,
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
– Rainer Maria Rilke –
„Finanzielle Sorgen sind deutlich geringer“
Trotz anhaltender Unsicherheiten und aktueller Haushaltskrise beabsichtigen Hauseigentümer in Deutschland, wieder in die Modernisierung ihrer Häuser zu investieren. Denn im Vergleich zum Frühjahr 2023 sind die finanziellen Sorgen deutlich geringer. Das zeigt der aktuelle Trendreport Wärmewende der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Die Kosten für den Heizungstausch sind derzeit rückläufig und das neue Förderprogramm ist zumindest skizziert. Das entlastet Hauseigentümer bei ihrer Planung“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Die Debatten um die Modernisierung werden nicht mehr so scharf und unsachlich geführt. Auch das hilft, die Sanierungsquote zu steigern.“
Photovoltaik am beliebtesten
Die Installation von Photovoltaikanlagen (40 %) und die Erneuerung des Heizsystems durch den Einsatz erneuerbarer Energien (32 %) waren unter den Befragten die beliebtesten Vorhaben. Darüber hinaus zeigen auch Maßnahmen wie die Fenster-Erneuerung (23 %), der hydraulische Abgleich (22 %), die Dachdämmung (17 %) und die Fassadendämmung (13 %) eine relevante Präsenz in den Planungen. 31 Prozent der Befragten gaben als wichtigsten Grund für die Modernisierung an, aktiv zum Klimaschutz beitragen zu wollen. Für 19 Prozent spielen ökonomische Gründe, wie die Preisentwicklungen bei Öl und Gas, eine wichtige Rolle. Weitere 14 Prozent gaben an, dass Modernisierungen und Sanierungen ohnehin anstünden.
Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Befragung mit knapp 3.500 Teilnehmer*innen im Dezember 2023.
Kreditnehmer können viel Geld sparen
Ein deutlicher Inflationsrückgang, anhaltende geopolitische Risiken und eine sich abschwächende Wirtschaft spielen Immobilienkäufern und Eigentümern mit Anschlussbedarf in die Karten. „Angesichts der aktuellen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten senken viele Kreditgeber ihre Konditionen für Immobilienfinanzierungen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. Im Interhyp Bauzins-Trendbarometer für den Monat Dezember gehen die befragten Experten von einem volatilen Markt aus. Gut vorbereitete Kreditnehmer können im aktuellen Umfeld laut Interhyp tausende Euro sparen. „Aus der anfänglichen Zinsdelle ist ein richtiges Zwischentief geworden, das Sparchancen eröffnet. Bei einem 300.000 EUR-Darlehen (10 Jahre Zinsbindung, 2 Prozent Anfangstilgung) können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch den Zinsrutsch von 4,2 auf 3,8 Prozent rund 13.000 Euro in 10 Jahren sparen“, sagt Mirjam Mohr.
Experten rechnen mit Zinsschwankungen
Laut Interhyp weist der aktuelle Zinsrutsch nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Trendumkehr. Höchstwahrscheinlich sei der Leitzinsgipfel erreicht, die Mehrheit der von Interhyp befragten Experten rechnet jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit ersten Zinssenkungen. Laut Interhyp verorten die meisten Kreditinstitute die Zinsen mittelfristig auf einem gleichbleibenden Niveau. Sie erwarten Schwankungen zwischen 3,5 bis 4 Prozent. „Kaufinteressierte mit einer konkreten Immobilie an der Hand und Eigentümer, deren Zinsbindung ausläuft, sollten jetzt aktiv werden und das Zeitfenster nutzen. Es eröffnen sich gute Chancen in diesem volatilen Zinsumfeld“, erklärt Mirjam Mohr weiter.
Mieter und Eigentümer: Wer muss räumen?
Vermieter und Eigentümer unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Insbesondere im Herbst, bei rutschigem Laub und im Winter, bei Schnee und Eis, ist hier rasches Handeln gefragt. In der Regel übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht: diese kann ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden oder der Vermieter beauftragt den Hausmeister oder einen Winterdienst, dessen Kosten er über die Betriebskostenabrechnung abrechnet. Auch dies muss im Mietvertrag geregelt sein. Regelungen, die ausschließlich in der Hausordnung festgelegt sind, sind anfechtbar.
Was muss gemacht werden?
In der Regel muss an Werktagen von 7 bis 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab acht Uhr. Abweichende Zeiten können an Orten mit viel Publikumsverkehr gelten, zum Beispiel vor Kneipen, Restaurants oder Diskotheken. Die Räum- und Streupflicht regeln die Kommunen in ihren Satzungen.
Geräumt und ggf. gestreut werden müssen Hauseingänge und Zuwege, der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Die erforderlichen Laufwege müssen zwischen 0,5 und 1,50 Meter breit sein – genaue Angaben finden sich in den Satzungen der Kommunen.
Mieter und Eigentümer die zum Räumen und Streuen verpflichtet, aber verhindert sind, müssen sich um eine Vertretung kümmern. Vermieter sind dazu verpflichtet, Gerätschaften und Material zur Verfügung zu stellen.
Aus für Energiepreisbremsen
Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox.
KfW-Förderprogramme gestoppt
Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme:
Haushaltsurteil
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.
Novelle des Solargesetzes
Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.
Sonderregelung für private Haushalte
Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.
In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.